KFZ-Versicherung wechseln 2026
Der Wechsel der KFZ-Versicherung kann dir mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Hier erfährst du, wie der Wechsel funktioniert und worauf du achten musst.
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Kündigungsfristen beachten
Die meisten KFZ-Versicherungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet: Deine Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Nutze Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht als Nachweis. Manche Verträge haben abweichende Laufzeiten - prüfe deine Unterlagen!
Sonderkündigungsrecht nutzen
Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Erhalt der Mitteilung. Auch nach einem Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Bei Fahrzeugwechsel oder -verkauf endet der Vertrag automatisch.
Schritt-für-Schritt zum Wechsel
So gehst du vor: 1. Vergleiche Tarife mit unserem Rechner. 2. Prüfe die Kündigungsfrist deines aktuellen Vertrags. 3. Schließe den neuen Vertrag ab (der neue Versicherer übernimmt oft die Kündigung). 4. Falls nicht: Kündige selbst schriftlich. 5. Sende die neue eVB-Nummer an die Zulassungsstelle. 6. Der Wechsel erfolgt nahtlos zum vereinbarten Termin.
Was wird beim Wechsel übernommen?
Die Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel übernommen. Dein bisheriger Versicherer stellt eine Bescheinigung aus. Vorschäden müssen angegeben werden. Die SF-Klasse ist dein Kapital - sie geht beim Wechsel nicht verloren! Achte darauf, dass alle Angaben korrekt übertragen werden.
💡 Unsere Tipps
- ✓Stichtag 30. November für Kündigung zum Jahresende
- ✓Neuen Vertrag erst abschließen, dann kündigen
- ✓Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nutzen
- ✓Einschreiben oder Fax für Kündigungsnachweis
- ✓SF-Klasse in neuem Vertrag prüfen
- ✓Leistungen vergleichen, nicht nur den Preis
- ✓Nicht zu spät handeln - November ist Hochsaison
FAQ
Häufige Fragen: KFZ-Versicherung wechseln
Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihren Versicherungsvergleich.
Bei Vertragsende zum 31.12. muss die Kündigung bis 30. November eingehen. Bei abweichenden Laufzeiten gilt: einen Monat vor Vertragsende. Prüfe deine Unterlagen!
Viele Versicherer bieten einen Kündigungsservice an. Du erteilst eine Vollmacht und der neue Anbieter kündigt für dich. Frage beim Abschluss danach.
Die SF-Klasse wird übernommen. Dein alter Versicherer stellt eine Bescheinigung aus, die der neue Versicherer anerkennt. Die schadenfreien Jahre gehen nicht verloren.
Nur mit Sonderkündigungsrecht (nach Beitragserhöhung oder Schadensfall) oder bei Fahrzeugwechsel. Ansonsten gilt die reguläre Kündigungsfrist zum Vertragsende.